Kosten und Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung
Da wir alle in unserer Praxis in der österreichischen Liste der Psychotherapeutinne und Psychotherapeuten stehen, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrer Krankenkasse einen bestimmten Kostenanteil rückerstattet zu bekommen.
Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Für eine teilweise Rückerstattung der Kosten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Pro Psychotherapiestunde übernimmt die
Abhängig vom Grad Ihrer psychischen Belastung und Ihres Einkommens gibt es in Tirol außerdem die Möglichkeit, dass die Kosten der Psychotherapie zum Großteil von der Krankenversicherung übernommen werden (Tiroler Modell – Modellplatz). Die finanzielle Abwicklung erfolgt in diesem Fall direkt über die Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirols (Ges. f. P.V.T.).
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können jeweils 2-6 Patienten der Tiroler Gebietskrankenkasse ins Tiroler Modell übernehmen, für Patienten der Krankenkassen der BVA, SVA, SVB, VAEB gibt es keine Kontingentierungen.
https://www.psychotherapie-tirol.at/content/sozialversicherungen